Leistungen Freizeitausweise

Der Freizeitausweis berechtigt zur Inanspruchnahme von Vergünstigungen bei Nutzung von städtischen Angeboten (z.B. städtische Bäder, Stadtbücherei, Musikschule, Volkshochschule, etc.). 

Wer ist meine Ansprechperson?
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
Welche Unterlagen benötige ich?

Aktueller Leistungsbescheid oder Nachweis über die Gewährung einer der nachstehenden Leistungen.

Welche Voraussetzungen muss ich beachten?

Anspruchsberechtigt sind Personen, die Leistungen nach dem

  • zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
  • zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
  • Asyllbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

erhalten, sowie KOF-Empfänger und Personen, die die Voraussetzung für die Rundfunkgebührenbefreiung erfüllen.