Leistungen Bürgerbegehren/Bürgerentscheid
Ein Bürgerbegehren ist ein Mittel der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene. Bürgerinnen und Bürger können beantragen, dass eine bestimmte Angelegenheit, über die sonst der Gemeinderat entscheiden würde, direkt von den Bürgern entschieden wird. Es ist also ein Antrag auf einen Bürgerentscheid, der durch eine bestimmte Anzahl von Unterschriften von wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern unterstützt werden muss. Einzelheiten sind in § 26 der Gemeindeordnung NRW geregelt.
Wer ist meine Ansprechperson?
- Herr Thomas Gerlach (Ratsangelegenheiten)
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
Welche Voraussetzungen muss ich beachten?
- Abstimmberechtigt ist, wer am Tag des Bürgerentscheids Deutscher im Sinne von
Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines
Mitgliedstaats der Europäischen Gemeinschaft besitzt, das 16. Lebensjahr vollendet
hat und mindestens seit dem 16. Tag vor der Abstimmung im Gemeindegebiet
seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich
sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Abstimmungsgebietes
hat. - Von der Abstimmberechtigung ausgeschlossen ist wer infolge Richterspruchs in der
Bundesrepublik Deutschland das Wahlrecht nicht besitzt.
Satzungen
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1.09 Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden vom 01.12.2023
Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden