Leistungen Bürgerbegehren/Bürgerentscheid

Ein Bürgerbegehren ist ein Mittel der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene. Bürgerinnen und Bürger können beantragen, dass eine bestimmte Angelegenheit, über die sonst der Gemeinderat entscheiden würde, direkt von den Bürgern entschieden wird. Es ist also ein Antrag auf einen Bürgerentscheid, der durch eine bestimmte Anzahl von Unterschriften von wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern unterstützt werden muss. Einzelheiten sind in § 26 der Gemeindeordnung NRW geregelt.

Wer ist meine Ansprechperson?
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
Welche Voraussetzungen muss ich beachten?

  • Abstimmberechtigt ist, wer am Tag des Bürgerentscheids Deutscher im Sinne von 
    Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines 
    Mitgliedstaats der Europäischen Gemeinschaft besitzt, das 16. Lebensjahr vollendet 
    hat und mindestens seit dem 16. Tag vor der Abstimmung im Gemeindegebiet 
    seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich 
    sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Abstimmungsgebietes 
    hat.
  • Von der Abstimmberechtigung ausgeschlossen ist wer infolge Richterspruchs in der 
    Bundesrepublik Deutschland das Wahlrecht nicht besitzt.